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   VG Oldenburg, 06.08.2002 - 6 A 4176/00   

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https://dejure.org/2002,29860
VG Oldenburg, 06.08.2002 - 6 A 4176/00 (https://dejure.org/2002,29860)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06.08.2002 - 6 A 4176/00 (https://dejure.org/2002,29860)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06. August 2002 - 6 A 4176/00 (https://dejure.org/2002,29860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes bei zahnärztlicher Behandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87c BG ND; § 5 Abs 1 BLV; § 5 GOZ
    2,3-facher Gebührensatz; Mehrschichtfülltechnik; Schmelz-Ätz-Technik; Schwellenwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2002 - 6 A 4176/00
    Eine Ausnahme besteht unter anderem nur dann, wenn bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen (vgl. BVerwG, Urteil v. 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, ZBR 1996, S. 314 (315)).

    Dem Ausnahmecharakter des Überschreitens des Schwellenwertes widerspräche es nämlich, wenn schon eine vom (Zahn-)Arzt allgemein oder häufig, jedenfalls nicht nur bei einzelnen Personen wegen in ihrer Person liegender Schwierigkeiten angewandte Behandlung als eine das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigende Besonderheit angesehen würde (BVerwG, Urteil v. 30. Mai 1996, a.a.O. - m.w.N.).

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2002 - 6 A 4176/00
    Dabei beurteilt sich die Angemessenheit der Aufwendungen gemäß (§ 5 Abs. 1, Satz 2, 1. Halbsatz BhV nach dem Gebührenrahmen der maßgeblichen Gebührenordnungen, womit die Beihilfefähigkeit im Regelfall voraussetzt, dass der Arzt die Rechnungsbeträge bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung, vorliegend der Gebührenordnung für Zahnärzte - GOZ -, in Rechung gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117; ZBR 1994, S. 225 (226).

    Dabei ist davon auszugehen, dass die in der Regel einzuhaltende Spanne zwischen dem einfachen und dem 2, 3-fachen Gebührensatz vom Verordnungsgeber (GOZ) nicht nur für einfache oder höchstens durchschnittlich schwierige und aufwändigere Behandlungsfälle, sondern für die große Mehrzahl aller Behandlungsfälle zur Verfügung gestellt worden ist und in diesem Rahmen auch die Mehrzahl der schwierigeren und aufwändigeren Behandlungsfälle abdeckt (BVerwG, Urteil v. 17. Februar 1994, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 06.04.2005 - 1 A 19/05

    2,3-facher Gebührensatz; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Retensionsform;

    Ein Überschreiten des Schwellenwertes des 2, 3-fachen Gebührensatzes ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Zahnarzt eine Schmelz-Ätz-Technik bei einer zwei- und dreiflächigen Füllung von Zähnen verwandt hat und die Behandlung nach seiner Begründung wegen ungünstiger Retensionsform schwierig und zeitaufwendig gewesen ist (wie VG Oldenburg, Urt. v. 6.8.2002 - 6 A 4176/00 -).

    Diese Technik stellt auch keine besonders ungewöhnliche Art der zahnärztlichen Behandlung dar, die für sich eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen würde (so auch VG Oldenburg, Urt. v. 6.8.2002 - 6 A 4176/00 -).

  • VG Lüneburg, 01.11.2006 - 1 A 184/04

    Angemessenheit; Aufwendungen; Begründung; Begründungsanforderungen; Beihilfe;

    Diese Technik stellt keine besonders außergewöhnliche Art der zahnärztlichen Behandlung dar (so auch VG Oldenburg, Urteil vom 6.8.2002 - 6 A 4176/00 -).
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